|
Die Herbeiführung
geschlechtergerechter Beteiligungsmöglichkeiten
befasst sich mit der Geschlechterdifferenz und den
sich hieraus ergebenden möglichen Diskriminierungen.
Das Ziel des geschlechtergerechten Ansatzes ist eine
Sensibilisierung der Einzelnen und die Umsetzung von
Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern.
“Geschlechtergerechtigkeit als normativer
Begriff deklariert die Herstellung demokratischer
Verhältnisse zwischen Frauen und Männern zum politischen
Ziel. Die politischen Partizipationschancen und die
gesellschaftliche Ressourcenverteilung zwischen Frauen
und Männern sollen verbessert werden. Undemokratische
Strukturen in privaten Verhältnissen sollen verändert
und explizit gewaltförmige Herrschaftsausübung von
Männern über Frauen sollen abgebaut werden.
Geschlechtergerechtigkeit als visionäres Ziel bedeutet:
- dass eine Vielzahl von geschlechtlichen Identitäten
besteht und anerkannt wird (...),
- dass, unabhängig von Geschlechtszuschreibungen, jeder
Mensch die Chance hat, Bezierungen und intaraktive
Situationen zu gestalten, wei diesenicht durch
geschlechtsspezifische Macht- und Herrschaftsmechanismen
gekennzeichnet sind,
- dass sich symbolische Geschlechterordnungen durch eine
Vielzahl von Leitbildern und Lebensentwürfen
auszeichnen, die als gleichwertig betrachtet werden und
nicht von Ausgrenzungen, Stereotypien und Klischees über
“die” Männer und “die” Frauen geprägt sind,
- dass unabhängig von Geschlechtszuschreibungen
Chancengleichheit besteht und gesellschaftliche
Verhältnisse nicht durch patriarchale Strukturen
bestimmt werden, sodass es keine Zuweisung von
Positionen, Arbeit oder Macht über das Geschlecht gibt.”
(Heinrich-Böll-Stiftung, 2002 b, S.5)
Ein Beispiel ...
... für den unterschiedlichen Umgang mit dem
gleichen Thema bei Frauen und Männern ist das der Gewalt
im Betreuungsalltag: Wie reagieren Männer auf Gewalt von
Bewohnern, die in manchen von Wohngruppen für behinderte
Menschen zum Alltag gehört? „Indianer kennen keinen
Schmerz“ oder „Männer weinen nicht“ - Männliche
Wohngruppenbeschäftigte zeigen keine Gefühle,
insbesondere keine Schwäche. Die genannten Äußerungen
snd Ausdruck der erlernten sozialen Geschlechterrolle.
Bei Frauen dagegen ist der Ausdruck von Gefühlen wie
Hilflosigkeit und Weinen sozial akzeptiert, vielleicht
sogar gefordert. Seltsam wirkt es doch, wenn frau sich
souverän in einer Gewaltsituation verhält. Frauen sind
eben „Opfer“ von Gewalt und „hilfsbedürftig“ - das haben
wir gelernt. Es ist in unserem Weltbild „normal“, dass
Frauen Gefühle ausdrücken. Wenn Männer das gleiche
emotional offene Verhalten zeigen, laufen sie dagegen
Gefahr, im Wiederholungsfall als „leistungsgemindert“
bezeichnet und damit in ihrer Kompetenz für ihre Arbeit
hinterfragt zu werden.
Mehr als 70 % der Beschäftigten in Pflege
und Betreuung sind Frauen.
Die Herbeiführung geschlechtersensibler
und -gerechter Verhältnisse soll sowohl
gesellschaftliches Ziel, privates Leitbild wie auch
Grundsatz in Organisationen sein.
Geschlechtergerechtigkeit
ist das Ziel.
Ein Weg dahin ist der Gender Mainstreaming Ansatz.
Dies bedeutet in
Organisationen:
Bei allen Vorhaben die unterschiedliche
Lebenssituation, die Interessen, Herangehensweisen
etc. von Frauen und Männern von vorneherein und
regelmäßig zu berücksichtigen.
- Ziele:
Geschlechtersensibilität,
Geschlechtergerechtigkeit,
Gleichwertigkeit zwischen Frauen und Männern
- Aufzudecken ist also:
Welche Normen steuern das Verhalten?
Die Frage lautet: wie kann ich diese Normen i.S.
einer größeren Geschlechtergerechtigkeit verändern?
- Die Aufgabe der Herbeiführung von
Geschlechterdemokratie wendet sich an beide
Geschlechter - Frauen und Männer gleichermaßen.
|